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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Phoenix SPA Olfen

Sebastian Middeke
Robert-Bosch-Str. 25
59399 Olfen


§1 Vertragsabschluss

Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch schriftliche Anmeldung im Studio oder durch Online-Anmeldung über die Website zustande.

Bei Online-Abschluss erhält das Mitglied eine Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Vertrag wird mit Zugang dieser Bestätigung verbindlich.

Der Betreiber behält sich vor, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


§2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils gewählten Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Trainingsflächen, Geräte und angebotenen Kurse im Rahmen der jeweils gültigen Öffnungszeiten.

Ein Anspruch auf Nutzung bestimmter Geräte, Trainingsbereiche oder Kurse zu bestimmten Zeiten besteht nicht.
 

§3 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied erteilt dem Betreiber ein entsprechendes Mandat.

Beitragsanpassung nach einem Jahr Laufzeit

Der monatliche Mitgliedsbeitrag erhöht sich erstmals nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit um 1,00 € pro Monat.

Nach Ablauf weiterer jeweils 12 Monate Vertragslaufzeit erhöht sich der Mitgliedsbeitrag erneut um jeweils 1,00 € pro Monat.

Die Anpassung erfolgt automatisch.

Rücklastschriften und Zahlungsverzug

Kann ein Lastschrifteinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, insbesondere bei fehlender Kontodeckung oder fehlerhaften Bankangaben, trägt das Mitglied:

die bankseitigen Rücklastschriftgebühren

eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 € je Rücklastschrift zur Deckung des Verwaltungs-, Kommunikations- und Postaufwandes

Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Betreiber berechtigt:

den Zugang zum Studio sofort zu sperren

den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzuges werden die bis zum regulären Vertragsende noch offenen Mitgliedsbeiträge sofort zur Zahlung fällig.

Dem Mitglied bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§4 Mitteilungspflichten

Änderungen der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Unterlässt das Mitglied diese Mitteilung, trägt es die hierdurch entstehenden Kosten.


§5 Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaft.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§6 Gesundheitszustand

Das Mitglied bestätigt mit Vertragsabschluss, sporttauglich zu sein und körperlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.

Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, verpflichtet sich das Mitglied, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.

Das Training erfolgt eigenverantwortlich.

Ergänzung für deine AGB

(Als neuer §6b oder Ergänzung zu §6)

§6b Eigenverantwortliches Training und Einweisung

Das Training im Phoenix SPA erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.

Dem Mitglied ist bewusst, dass insbesondere außerhalb betreuter Zeiten keine persönliche Anleitung, Kontrolle oder Aufsicht durch Personal erfolgt.

Dem Mitglied wird eine persönliche Geräteeinweisung angeboten. Die Nutzung von Trainingsgeräten ohne vorherige Einweisung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Das Mitglied bestätigt, dass es entweder über ausreichende Trainingserfahrung verfügt oder sich bei Unsicherheiten eigenständig an das Personal wendet und eine Einweisung in Anspruch nimmt.

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Nutzung von Trainingsgeräten beruhen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.


§7 Identitätsprüfung und Zugang

Zur Aktivierung des Studiozugangs – insbesondere bei betreuungsfreien Zeiten – ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Der Zugang erfolgt mittels Transponder oder optional über ein biometrisches Zugangssystem (Face-ID), sofern eine gesonderte Einwilligung erteilt wurde.

Der Zugang ist persönlich und nicht übertragbar.

Bei Verlust eines Transponders wird eine Ersatzgebühr erhoben.


§8 Betreuungsfreie Zeiten / 24-7 Nutzung

In betreuungsfreien Zeiten erfolgt die Nutzung eigenverantwortlich.

Das Mitglied verpflichtet sich, die ausgehängten Sicherheits- und Trainingshinweise zu beachten.

Bei Verstößen kann der Zugang gesperrt werden.


§9 Veranstaltungen und temporäre Schließungen

Der Betreiber ist berechtigt, das Studio bei internen oder externen Veranstaltungen, insbesondere freitags oder samstags ab 16:00 Uhr, teilweise oder vollständig zu schließen.

Vorübergehende Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.


§10 Hausordnung, Ordnung und Hygiene

Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung.

Insbesondere gilt:

Benutzte Gewichte, Hanteln und Trainingsgeräte sind nach Nutzung ordnungsgemäß an ihren vorgesehenen Platz zurückzustellen.

Trainingsgeräte sind nach Gebrauch hygienisch zu reinigen.

Auf angemessene Trainingskleidung und persönliche Hygiene ist zu achten.

Starke Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Betreiber berechtigt, eine Verwarnung auszusprechen, den Zugang zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


§11 Haftung

Die Nutzung der Trainingsanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Betreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


§12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf www.phoenix-spa.de.


§13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.